Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version November 2019

1. Gültigkeit

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Louis Stuber AG (nachfolgend "LST"). Bestimmungen des Kunden, die mit diesen AGB im Widerspruch stehen, gelten nicht.

2. Vertragsinhalt / Vorbehalt der Schriftform

Die Leistungen und Lieferungen von LST sind in der Auftragsbestätigung resp. im schriftlichen Vertrag abschliessend umschrieben. Abänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat LST rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung notwendigen Informationen und Vorgaben bekannt zu geben. Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Arbeiten von LST erschweren könnten.

Der Kunde erbringt alle im Vertrag ihm zugewiesenen Leistungen und Lieferungen termingerecht und in der erforderlichen Qualität. Unterlässt er dies aus Gründen, die nicht LST zu vertreten hat, so hat er der LST die daraus resultierenden Mehrkosten zu erstatten.

Der Kunde gewährt der LST den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten und stellt die erforderlichen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung.

Der Kunde stellt sicher, dass nicht von der LST gelieferte Instrumente und Materialien den gesetzlichen Bestimmungen und dem Stand der Technik entsprechen.

4. Lieferfristen

Sind Liefertermine vereinbart worden, verlängern sich diese angemessen:

  • wenn der Kunde mit den vom ihm auszuführenden Arbeiten oder Mitwirkungspflichten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug ist;
  • wenn LST Material oder Angaben, die sie für die Leistungserbringung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert oder wenn und solange der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt;
  • bei höherer Gewalt;
  • bei behördlichen Massnahmen;
  • bei Verspätungen, die aufgrund von Abhängigkeiten Dritter entstehen;
  • bei Transportverzögerungen.

5. Immaterialgüterrechte

Sofern nicht anders vereinbart, verbleiben die im Rahmen der Vertragserfüllung entstandenen Arbeitsergebnisse sowie sämtliche immateriellen Schutzrechte und Eigentumsrechte daran bei LST.

Der Kunde erhält ein zeitlich, räumlich und sachlich uneingeschränktes, unkündbares, übertragbares, nicht ausschliessliches Verwendungsrecht.

(Angebots-)Unterlagen, Entwürfe, Pläne, Konzepte etc. zu Angeboten der LST darf der Kunde Dritten nicht zugänglich machen.

6. Datenschutz

LST erhebt und speichert Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden. LST gibt keine Daten an Dritte weiter.

7. Ablieferung

Die Ablieferung erfolgt durch Vollendungserklärung oder durch Versand, sofern ein solcher vereinbart wurde.

8. Prüfung

Der Kunde hat die Lieferung oder Leistung unmittelbar nach der Ablieferung zu prüfen und allfällige Mängel LST sofort schriftlich mitzuteilen.

9. Gewährleistung (Garantie)

LST gewährleistet, dass alle Lieferungen und Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, bzw. dass die entsprechenden Funktionen erfüllt werden. Für Lieferungen und Leistungen ausserhalb der Schweiz ist der Kunde verantwortlich, die LST auf gegenüber der Schweiz abweichende Normen hinzuweisen.

Erweist sich die Lieferung oder Leistungserbringung bei der Ablieferung als nicht vertragsgemäss, so hat der Kunde der LST Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben. Alle weiteren Mängelrechte sind ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind in jedem Fall:

  • Verbrauchsmaterialien
  • Schäden infolge Abnützung, mangelhaftem Unterhalt, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von der LST ausgeführter Arbeiten oder höherer Gewalt.
  • Die Gewährleistungsfrist erlischt zudem vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen.

10. Gewährleistungsfristen

LST gewährleistet für die Qualität ihrer Arbeit während zwei Jahren.

Hingegen beschränkt sich die Gewährleistung für von Dritten zugekauftem Material auf die von diesen Dritten gewährte Garantie. Die Gewährleistungsfrist beträgt je nach Hersteller zwölf Monate, bei Tag und Nachtbetrieb sechs Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung bei LST.

11. Vergütung

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer und Nebenkosten wie Reisespesen (Zeit und Weg), Gebühren, Abgaben jeglicher Art, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung, usw.

12. Zahlungsbedingungen

Die Leistungen von LST sind in folgenden Teilzahlungen fällig und 10 Tage nach Rechnungstellung zu bezahlen:

  • 30% nach Vertragsabschluss;
  • 30% bei Beginn der Installation / Lieferung;
  • 30% bei Inbetriebnahme;
  • 10% nach Abnahme.

Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn die Ablieferung aus Gründen, welche die LST nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht wird oder wenn noch unwesentliche Teile von Lieferungen und Leistungen fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch von Lieferungen und Leistungen nicht verunmöglichen.

Hält der Kunde die Fälligkeitstermine nicht ein, so gerät dieser in allen Fällen ohne Mahnung in Verzug. Mahnt LST den Kunden, ist pro Mahnung ein Betrag von CHF 30.00 geschuldet.

Ist der Kunde in Verzug, kann LST unbeschadet ihrer übrigen Ansprüche sämtliche Lieferungen und Leistungen einstellen / resp. zurückhalten.

Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen weder zurückbehalten noch verrechnen.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der LST.

14. Gefahrenübergang

LST trägt die volle Gefahr für die gesamte Lieferung und Leistung bis zur Ablieferung.

15. Haftung

LST haftet bei gegebenen Voraussetzungen im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherungen für Personen- und Sachschaden, der dem Kunden durch Verschulden der LST entstanden ist.

Jede weitere Haftung wird wegbedungen.

16. Einseitige Vertragsauflösung

Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung der Lieferungen und Leistungen von LST erheblich verändern oder auf ihre Möglichkeit der Leistungserbringung erheblich einwirken, sowie bei nachträglicher Unmöglichkeit der Leistungserbringung, passen die Parteien den Vertrag angemessen an. Kommt eine solche Vertragsanpassung nicht innert angemessener Frist zustande, kann LST mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.

17. Änderung der AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten gilt der Sitz der LST als Gerichtstand. Die LST ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu belangen.

Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien unterstehen schweizerischem, nationalem Recht.